(aktualisiert 14.03.2013)

Compliance Bundesbank für FDI / WpHB

Bundesbank Frankfurt (c) ccu 2012

Die Deutsche Bundesbank hat Ihren Sitz in Frankfurt am Main (3.800 Beschäftigte) und verfügt darüber hinaus regional über 9 Hauptverwaltungen und 41 Filialen (9.500 Beschäftigte). Die Hauptverwaltungen befinden sich in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Siehe Foto), Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz , München und Stuttgart. Die Bundesbank überwacht operativ die Banken und Finanzdienstleister für und mit der BaFin. Die Institute reichen elektronisch ihre Meldungen bei der Bundesbank in monatlichem oder vierteljährlichem Rhythmus ein.  www.bundesbank.de

Übersicht

  • Bundesbank Meldungen
  • Bundesbank Merkblätter

Bundesbank Meldungen für FDI / WpHB

Meldungen haben bei der Bundesbank zu machen:

  • Monetäre Finanzinstitute MFI: Monatl. Bilanzstatistik §18 BBankG
  • Finanzdienstleistungsinstitute FDI und Wertpapierhandelsbanken WpHB: Monatsausweise §25 Abs. 1 KWG

FDI und WpHB haben einzureichen:

  • Vermögensstatus STFDI (STSKF für Skontroführer)
  • Gewinn- und Verlustrechnung GVFDI (GVSKF für Skontroführer)
  • Zusatzangaben ZUSKF für Skontroführer
  • Eigenmittelkostenrelation EKR für Finanzportfolioverwalter

Die Rechtsgrundlagen sind die Skontroführermonatsausweisverordnung oder die Monatsausweisverordnung.

 

Der Berichtszeitraum ist bei FDI und WpHB das Kalendervierteljahr (seit dem letzten Geschäftsjahr), ausnahmsweise der Kalendermonat (für Skontroführer und besondere FDI/WpHB). Die Meldungen sind bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.

 

(Siehe auch "Leitfaden zur Erstellung der Monatsausweise nach § 25 Abs. 1 KWG von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken", Deutsche Bundesbank, Mai 2011, Download-Link)

Die Meldungen können sowohl auf dem Papierwege (Bankenaufsicht Formular-Center) auch elektronisch auf der Plattform ExtraNet (via Onlinedateneingabe oder XML/XBRL-Übermittlung) eingereicht werden. Hierzu ist eine Registrierung des Instituts auf der Bundesbank Plattform ExtraNet erforderlich. Zur Erstregistrierung ist die Benutzerregistrierung für das Bankenaufsichtliche Meldewesen mit  Kreditgebernummer (Erteilung durch Bundesbank, 7-stellig, ohne Prüfziffer),  Ansprechpartner/In und Adressdaten online auszufüllen, das Formular zu downloaden und unterschrieben an die Bundesbank per Post oder Fax zu schicken. Das Formular enthält bereits den von der Bundesbank online erzeugte Benutzernamen (UserID). Nach der Prüfung durch die Bundesbank wird ein Benutzerpasswort per Posts zugesandt. Beides erlaubt dann den Zugang im ExtraNet-system. Der Vorgang der Erstregistrierung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Bundesbank Merkblätter FDI / WpHB

Die Bundesbank hält auf ihrer Website zahlreiche Merkblätter und Formulare bereit, z.B.:

  • Zulassungen, Meldevorschriften und Verordnungen Link, u.a.:
    • Übersicht wichtigste Vorschriften für FDI / WpHB
    • Übersicht Anzeige- und Melde vorschriften für FDI / WpHB
    • Merkblatt über Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen
    • Monatsausweisverordnung
    • Anzeigenverordnung
    • Skontromonatsausweisverordnung
  • Formulare zum Meldewesen Bankenaufsicht Link, u.a.:
    • Meldevordrucke als RTF, PDF oder Word
    • Berechnung der erforderlichen Eigenmittel für Finanzportfolioverwalter gemäß §10 Abs. 9 KWG
    • Sammelschreiben der BaFin vom 21.03.2007 (zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel für Finanzportfolioverwalter)
    • Meldungen zur Anzeigenverordnung und zur Inhaberkontrollverordnung