(erstellt am 01.05.2011)

Finanzsorgen

Selbständige haben aus der Sicht der Banken eine geringere Bonität als Angestellte. So erhalten Arbeitnehmer bei Vorlage der 3 letzten Gehaltsabrechnungen sofort einen kleinen Verbraucherkredit. Ähnlich ist es bei Kreditkartenfirmen. Sie lehnen solche Privatkredite für Selbständige grundsätzlich ab, es sei denn, der Unternehmer ist seit mindestens 5 Jahren aktiv. Folglich werden Finanzsorgen in den ersten Jahren der Selbständigkeit von vornherein unterstellt. Lesen Sie, wo die Unternehmer finanziell in der Falle sitzen.

 

Überblick:

 

  • Unterfinanzierung
  • Eingefrorener Kontokorrent
  • Ratenrückstände
  • Kontenpfändung

Unterfinanzierung

Die Entscheidung, sich selbständig zu machen, fällt nicht immer im Moment des finanziellen Überflusses. In den Turbolenzen der Geschäftseröffnung muss die Betriebsausstattung kurzfristig angeschafft werden. Leider wird allzu oft nicht rechtzeitig ein Investitionsdarlehen beantragt und der Kaufpreis wird schließlich vom Kontokorrent bezahlt. Damit wird dem jungen Unternehmen notwendige Arbeitsliquidität (Working Capital) auf Dauer entzogen. Es tritt der Fall der Unterfinanzierung ein.

Eingefrorener Kontokorrent

Normalerweise sollte der Kontokorrent mit dem Unternehmen wachsen und nur kruzfristig in Anspruch genommen werden, so dass der Kontostand sich überwiegend im Positiven bewegt. Die Praxis sieht anders aus: Der Kontokorrent wird ständig bis zur Grenze ausgeschöpft und Zahlungen werden sogar aufgeschoben bis wieder ausreichend Mittel auf dem Konto sind. Der Kontokorrent ist eingefroren.

 

Eigentlich ist diese Vorgehensweise legitim. Die Banken werden allerdings nervös. Sie müssen handeln, denn der Kontokorrent ist zum Dauerkredit geworden, den die Bank in ihrer Bilanz zum Teil mit Eigenmitteln unterlegen muss. Um das zu verhindern, setzt die Bank eine Frist zur Rückführung des negativen Kontokorrentsaldos bzw. setzen das Limit herunter oder kündigen gar den gesamten Kontokorrent.

Ratenrückstände

Unternehmen in finanzieller Sorge können vorübergehend in solche Schwierigkeiten geraten, dass Raten überfällig werden. Bei Darlehen führt dies zu einem Sonderkündigungrecht der Bank und Einforderung von entgangenen Zinsen. Bei Leasing ist der Leasinggeber ebenfalls nach 3 überfälligen Raten den Vertrag zu kündigen, den Gegenstand einzuziehen und die bis zum regulären Leasingvertragsende entgangenen Leasingraten als Schadensersatz zu verlangen. Bei Mietverträgen wird häufig schon nach 2 überfälligen Raten die Kündigung durch den Vermieter ermöglicht. Rechtlicher Rat ist unbedingt einzuholen.

Kontenpfändung

Es genügt schon eine säumige Kfz-Steuer, um die Bekanntschaft mit einer Kontenpfändung zu machen. Diese Gefahr wird deutlich unterschätzt. Die Folgen ebenfalls: Die Bonität wird derart runtergestuft, dass Kreditkarten dauerhaft eingezogen werden.

Lösungsmöglichkeiten:

Langfristige Finanzplanung aufstellen

Kredite rechtzeitig beantragen und Bearbeitungszeit beachten

Kontokorrent mindesten 1 x monatlich ins deutliche Plus bewegen

Liquiditäsplanung fortlaufend durchführen

Zweite Bank hinzuziehen