Insolvenzantragsrecht

Hinweis: Keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir bieten weder Rechtsberatung noch Steuerberatung an. Wenden Sie sich dazu unbedingt an Ihren Berater. Die folgenden Darstellungen dienen lediglich der rein wirtschaftlichen Orientierung.

 

Insolvenzantragsberechtigt sind bei der Insolvenz von Privatpersonen:

 

  • Schuldner im Falle von
    • Zahlungsunfähigkeit
    • Drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Gläubiger im Falle von 
    • Zahlungsunfähigkeit

 

Bei juristischen Personen oder kapitalistischen Personengesellschaften besteht Insolvenzantragspflicht. Der Tatbestand der Überschuldung spielt in der Praxis nur bei diesen Rechtsformen eine Rolle.