Straftaten in der Unternehmenskrise

Hinweis: Keine Gewähr oder Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir bieten weder Rechtsberatung noch Steuerberatung an. Wenden Sie sich dazu unbedingt an Ihren Berater. Die folgenden Darstellungen dienen lediglich der rein wirtschaftlichen Orientierung.

 

In der Phase der Unternehmenskrise vor Insolvenz können bedenkliche Handlungen sehr schnell zu Straftatbeständen werden, ohne dass man sich dessen bewußt ist. Folgende Fälle können auftreten und im Rahmen der Insolvenz nachträglich aufgedeckt werden:

  • Unterschlagung § 246 StGB
  • Untreue § 266 StGB
  • Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt §266aStGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Subventionsbetrug $ 264 StGB
  • Kapitalanlagebetrug § 264a StGB
  • Versicherungsmißbrauch § 265 StGB
  • Kreditbetrug § 265b StGB
  • Kreditkartenbetrug § 266b StGB
  • Urkundenfälschung § 267 StGB
  • Bestechlichkeit und Bestechung §§ 299, 332, 334, 335 StGB
  • Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung §§ 331, 333 StGB
  • Unrichtige Darstellung § 400 AktG
  • Bilanzfälschung § 331 HGB
  • Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB
  • Steuerhinterziehung § 370 AO
  • Steuerhehlerei § 374 AO
  • Bannbruch § 372 AO
  • Wettbewerbstraftaten
  • Umweltstraftaten