Das neue GmbH-Recht
Seit 01.11.2008 gelten die Neuregelungen zum GmbH-Recht, die Nachteile gegenüber ausländischen Rechtsformen (z.B. Englische Limited) beseitigen sollen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an:
- Neue GmbH-Form der "Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt)" ohne Mindestkapital ("Mini-GmbH")
- Höhe der Stammeinlage je Gesellschafter individuell festlegbar
- Leichtere Aufteilung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Klare Regelung zur verdeckten Sacheinlage
- Einführung eines Mustergründungsprotokoll
- Beschleunigung der Registereintragung
- Vereinfachung der Ein-Personen-Gründung ohne Sicherheitsleistung
- Stammeinzahlungsnachweis nicht mehr obligatorisch
- Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland möglich
- Sicherung des sog. Cash-Poolings beim Konzern
- Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
- Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaftern beschleunigt
- Gesellschafter notfalls selbst insolvenzantragspflichtig
- Weitere Ausschlussgründe für Geschäftsführereignung