Das neue GmbH-Recht

Seit 01.11.2008 gelten die Neuregelungen zum GmbH-Recht, die Nachteile gegenüber ausländischen Rechtsformen (z.B. Englische Limited) beseitigen sollen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Anwalt an:

  • Neue GmbH-Form der "Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt)" ohne Mindestkapital ("Mini-GmbH")
  • Höhe der Stammeinlage je Gesellschafter individuell festlegbar
  • Leichtere Aufteilung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Klare Regelung zur verdeckten Sacheinlage
  • Einführung eines Mustergründungsprotokoll
  • Beschleunigung der Registereintragung
  • Vereinfachung der Ein-Personen-Gründung ohne Sicherheitsleistung
  • Stammeinzahlungsnachweis nicht mehr obligatorisch
  • Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland möglich
  • Sicherung des sog. Cash-Poolings beim Konzern
  • Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
  • Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaftern beschleunigt
  • Gesellschafter notfalls selbst insolvenzantragspflichtig
  • Weitere Ausschlussgründe für Geschäftsführereignung